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Kollision beim Spurwechsel - Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung


Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Pkw-Fahrer mittels des Reißverschlussverfahrens von der linken auf die rechte Spur wechselte und dabei mit einem Lkw kollidierte.

Die OLG-Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Pkw-Fahrer schuldhaft gegen die o. g. Vorschriften der StVO verstoßen hatte. Die Richter des Landgericht hatte eine Haftungsverteilung 50:50 als angemessen angesehen. Das OLG entschied jedoch zugunsten des Lkw-Fahrers und kam zu der Entscheidung, dass dem Pkw-Fahrer kein Schadensersatz zusteht.

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