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- | April 2024 | März 2024 | Februar 2024 |
Antragsfrist für erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert Die Bundesregierung hat die Antragsfrist zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um 3 Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Den erleichterten Zugang können Betriebe, die bis 30.6.2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, bis 31.12.2021 in Anspruch nehmen. Voraussetzung:
Mit der Regelung soll Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigte geschaffen werden. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen. Inhalt ausdrucken zurück Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an! Per >> E-Mail << oder telefonisch unter 07574-4241 |
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