Anwaltskanzlei Peter Heppeler Ihre Anwaltskanzlei in Gammertingen. | Aktuelles

Aktuelles

 

 

 

 

 

 

Mitverschulden eines 11-jährigen Kindes an einem Verkehrsunfall


Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (OLG) hatten in einem Fall zu entscheiden, bei dem eine 11-jährige Schülerin als letztes von vier Kindern kurz vor 8:00 Uhr morgens im Dunkeln auf einer Straße in der Nähe ihrer Schule von einem Auto angefahren wurde. Eines der vorausgehenden Kinder trug eine gelb reflektierende Jacke. Dieser Gruppe näherte sich ein Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens 55 km/h anstatt erlaubter 50 km/h. Zunächst hatte das Landgericht entschieden, dass das Kind ein Mitverschulden trifft und die Ansprüche um 25 % zu kürzen sind.

Das OLG entschied jedoch zugunsten der Geschädigten und sprach ihr 100 % zu, da der Autofahrer den Unfall jedenfalls ganz überwiegend verschuldet hatte. Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich ein Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung insbesondere von Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen ausgeschlossen ist. Hier hätte der Fahrer sein Fahrverhalten sofort anpassen müssen, als er die Kinder im Straßenbereich wahrnahm. Darüber hinaus hätte er den Unfall auch verhindern können, wenn er nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per >> E-Mail << oder telefonisch unter 07574-4241

Themen aus dem